Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist der Teil Ihres Einkommens, auf den Sie keine Einkommensteuer zahlen. Er sichert das steuerfreie Existenzminimum — den Betrag, den jeder Mensch zum Leben braucht, bevor der Staat zugreift.
Er gilt für jeden Steuerzahler automatisch, unabhängig von Ihrer Steuerklasse oder Ihrem Gesamteinkommen. Kein Antrag nötig — Ihr Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung. Nur der Teil Ihres Einkommens über €12.348 wird besteuert, beginnend mit einem Eingangssteuersatz von 14%.
Grundfreibetrag 2026 vs. Vorjahre
| Jahr | Grundfreibetrag (Alleinstehende) | Erhöhung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 2026 | €12.348 | +€252 |
| 2025 | €12.096 | +€312 |
| 2024 | €11.784 | +€876 |
| 2023 | €10.908 | +€561 |
| 2022 | €10.347 | +€603 |
| 2021 | €9.744 | +€336 |
Die jährlichen Erhöhungen gleichen die kalte Progression aus: Ohne Anpassung würden Arbeitnehmer durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen automatisch in höhere Steuerstufen rutschen und real weniger behalten — obwohl ihre Kaufkraft gleich bleibt.
Wer profitiert am meisten von der Erhöhung 2026?
Die Erhöhung um €252 spart unterschiedlich viel, je nach Einkommenshöhe:
| Steuersatz | Ersparnis durch +€252 Grundfreibetrag |
|---|---|
| 14% (Eingangssteuersatz) | ca. €35 / Jahr |
| 42% (Spitzensteuersatz) | ca. €106 / Jahr |
| Ehepaare (doppelter GFB) | ca. €70 – €212 / Jahr |
Grundfreibetrag und Solidaritätszuschlag 2026
Der Solidaritätszuschlag entfällt 2026 für die große Mehrheit der Steuerzahler. Die Freigrenze steigt auf €20.350 festgesetzte Einkommensteuer (2025: €19.950). Wer weniger als ca. €75.000 zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, zahlt keinen Soli.
Grundfreibetrag für Rentner 2026
Rentner haben denselben Grundfreibetrag von €12.348. Da Renten jedoch nicht vollständig steuerpflichtig sind, liegt die reale Grenze deutlich höher: Wer 2026 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 83,5% — das heißt, erst ab einer Bruttorente von ca. €14.787 pro Jahr entsteht überhaupt ein steuerpflichtiger Anteil über dem Grundfreibetrag.
FAQ — Häufige Fragen zum Grundfreibetrag 2026
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
€12.348 für Alleinstehende, €24.696 für zusammen veranlagte Ehepaare — €252 mehr als 2025. Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Steueränderungen 2026.
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein. Er wird automatisch berücksichtigt — bei der monatlichen Lohnsteuer durch Ihren Arbeitgeber (ELStAM) und bei der Steuererklärung durch das Finanzamt.
Was passiert, wenn mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt?
Sie zahlen keine Einkommensteuer. Falls trotzdem Lohnsteuer einbehalten wurde (z.B. Steuerklasse 6), erhalten Sie diese vollständig zurück — aber nur durch Abgabe einer Steuererklärung.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja, €12.348 gilt für alle. Da Renten nur teilweise steuerpflichtig sind, zahlen Rentner erst ab einer Bruttorente von ca. €14.787/Jahr Steuern (bei Rentenbeginn 2026).
Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag?
Der Grundfreibetrag (€12.348) gilt für jeden automatisch. Der Kinderfreibetrag (€9.756 pro Kind, 2026) ist zusätzlich und wird gegen das Kindergeld (€259/Monat) aufgerechnet — das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante (Günstigerprüfung).